Liebe Eltern,
auch im nächsten Schuljahr bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, Ihr Kind am Nachmittag in der Schule bis 16:00 Uhr betreuen zu lassen. Ab dem neuen Schuljahr wird es nun möglich sein, zwischen dem warmen Mittagessen (4,65 € pro Mahlzeit inklusive Getränk) und Selbstverpflegung zu wählen.
In der Praxis kann dies beispielsweise wie folgt aussehen:
Buchungstage: |
2 (Montag + Donnerstag) |
Gebuchtes Mittagessen: |
1 (Montag) |
Selbstverpflegung: |
1 (Donnerstag) |
Monatspauschale: |
15,32 € |
Aus organisatorischen Gründen wird es allerdings notwendig sein, dass Sie sich bereits bei der Buchung entscheiden, ob und wenn ja, an welchen Tagen eine Teilnahme am warmen Mittagessen erfolgen soll. Die Begleitung zum gemeinsamen Mittagessen im afz-campus Bad Kissingen bzw. bei der eigenen Brotzeit im Schulhaus, die Aufsicht bei den Hausaufgaben sowie die Gestaltung des Freizeitprogramms übernehmen dabei Mitarbeiter des Kolping-Bildungszentrums in Schweinfurt. Sie als Eltern tragen nur die Kosten für das warme Mittagessen, wenn Sie dieses zubuchen möchten. Die Abrechnung erfolgt monatlich direkt über das Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt (siehe unten). Bei ausschließlicher Buchung der Betreuung mit „Selbstverpflegung“ entstehen für Sie keine Kosten. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist an zwei, drei oder vier Tagen der Woche möglich. Ein einzelner Tag kann nicht gebucht werden.
Die monatlichen Pauschalen für das warme Mittagessen betragen auf Grundlage der Schultage (für 11 Monate, ausgenommen August):
61,30 € Pauschale pro Monat bei einer Anmeldung zum Mittagessen an 4 Tagen
45,97 € Pauschale pro Monat bei einer Anmeldung zum Mittagessen an 3 Tagen
30,65 € Pauschale pro Monat bei einer Anmeldung zum Mittagessen an 2 Tagen
15,32 € Pauschale pro Monat bei einer Anmeldung zum Mittagessen an 1 Tag
Sofern Sie Bezüge berechtigt im Sinne des Bildungspaketes sind, ist das Mittagessen für Ihr Kind kostenfrei.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Anmeldung verbindlich für das ganze Schuljahr 2022/23 ist. Mit der Anmeldung ist Ihr Kind im angegebenen Umfang zum Besuch der OGS als schulischer Veranstaltung verpflichtet. Befreiungen können grundsätzlich nur durch die Schulleitung vorgenommen werden. Eine Beendigung des Besuches während des Schuljahres kann nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die Schulleitung gerne Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Torsten Stein Margit Markert
Realschuldirektor pädagogische Leitung der OGS